Unsere Gutachter und Experten beurteilen alle Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen. Dazu zählen:
Die Gutachter sind gemäß § 73 LMSVG autorisiert. Auf Wunsch können die Expertisen als formale „§73-Gutachten“ ausgestellt werden.
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