Unsere Gutachter und Experten beurteilen alle Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen. Dazu zählen:
- Lebensmittel
- Wasser für den menschlichen Gebrauch
- Gebrauchsgegenstände
- Kosmetika
- Lebensmittelkontaktmaterialien/-artikel
- Hygieneprodukte
Die Gutachter sind gemäß § 73 LMSVG autorisiert. Auf Wunsch können die Expertisen als formale „§73-Gutachten“ ausgestellt werden.