20.04.2005
LVA bietet Information zum neuen Lebensmittel-Gesetz LMSVG
Top-Referenten beleuchten das Gesetz im aktuellen LVA-Seminar
Im heutigen Seminar der LVA - Lebensmittelversuchsanstalt wird die österreichische Lebensmittelwirtschaft über die Auswirkungen des am 31. März 2005 im Nationalrat beschlossenen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) informiert. Das LMSVG löst das 30 Jahre bestehende Lebensmittelgesetz LMG 1975 ab. Die Referenten sind hochkarätige Experten des Lebensmittelwesens und waren in die Entstehung des neuen Gesetzes direkt eingebunden. Den Seminarteilnehmern bietet das hohe Sicherheit, da Information aus erster Hand weitergegeben wird.
Als Referenten konnten gewonnen werden: Prof. Dr. Konrad Brustbauer, Vorsitzender der Codex-Kommission und Vizepräsident des OGH, Dr. Peter Kranner und Dr. Peter Vitus Stangl vom Ministerium für Gesundheit und Frauen, Ing. Andreas Müller, Marktamt Wien, Dr. Michael Blass vom Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und DI Heinz Schöffl, Bundesarbeiterkammer Wien. Das Seminar leitet Dr. Adrian Perco, Senior Expert und Lebensmittelgutachter der LVA.
„Evolution statt Revolution“, erkennt Prof. Dr. Brustbauer das Motto in der Erstellung des neuen Gesetzes. In den letzten Jahren hat sich die EU-Gesetzgebung am Sektor Lebensmittelsicherheit rasch entwickelt. Dem Rechnung tragend, wurde das LMSVG entwickelt. Anders als in Deutschland hat man allerdings zwei große bisher getrennt gesetzlich geregelte Themen, Lebensmittel- und Veterinärrecht, zusammengeführt. „Die Regelungen über Futtermittel bleiben vom neuen Gesetz unberührt“, stellt Dr. Blass fest.
Dr. Kranner und Dr. Stangl als Verantwortliche für Lebensmittelsicherheit und Fleischhygiene im Ministerium zeigen den Hintergrund des neuen Gesetzes und die internationale Anbindung, wie z.B. das General Food Law der EU. Wie die amtliche Kontrolle in das neue Gesetz verstärkt eingebunden sein wird, beschreibt Ing. Müller. Konsumentenschützer DI Schöffl erregt naturgemäß Aufsehen mit noch weitergehenden Forderungen an das neue Gesetz. Er wünscht sich mehr Aufmerksamkeit für die Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten.
Wichtige Eckpunkte des neuen LMSVG sind die Integration der gesamten Lebensmittelkette, die Lebensmittelsicherheit und die Eigenverantwortung. Wie bisher schon gilt damit das Vorsorgeprinzip, dh. dass die Verantwortung für Lebensmittelsicherheit beim Unternehmer liegt. Dem übergeordnet sind die Risikoanalyse und verstärkte Transparenz in der Kontrolle.
Der LVA ist wieder ein an Aktualität nicht zu übertreffendes Seminar gelungen. „Die Tatsache, dass wir bereits 3 Wochen vorher ausgebucht waren, zeigt, dass wir den Kern der Sache rechtzeitig erkannt haben“, meint Mag. Elisabeth Mayr, die neue LVA-Seminarverantwortliche. Die LVA konnte damit ihre Kompetenz in Punkto Lebensmittelrecht und ihre Nähe zum Kunden aufzeigen. Keine andere private Institution beschäftigt aktiv sechs Lebensmittelgutachter (§50 nach „altem“ Recht, §74 nach neuem LMSVG).